Gästebeitrag
Bereits im Jahr 1507 wurde die vielleicht erste Kurtaxe in Baden-Baden erhoben. Die beliebten Thermalquellen und das ganze Drumherum mussten bei all den Besuchern schließlich gehegt und gepflegt werden. 1893 wurde es im preußischen Landtag zum ersten Mal offiziell: „In Badeorten, klimatischen und sonstigen Kurorten“, heißt es im Kommunalabgabengesetz von 1893, „können die Gemeinden für die Herstellung und Unterhaltung ihrer zu Kurzwecken getroffenen Veranstaltungen Vergütungen (Kurtaxen) erheben.“
Am Sinn und Zweck der Abgabe hat sich bis heute nichts geändert. Aber die Leistungen, die Heilbäder und Kurorte heute erbringen, sind deutlich umfangreicher. Dies betrifft. u.a.:
- Sicherheit und Sauberkeit im Wasser und am Strand
- Liebevoll gepflegte Spielplätze, Wanderwege und Grünanlagen
- Kostenlose Kurse, Vorträge und Sportprogramme
- Ausstellungen und Inselkultur für alle, u.a. durch Untersützung der Spiekerooger Kulturstiftung
- Tolle Konzerte und Veranstaltungen
- Förderung von Barrierefreiheit und Mobilität
- WLAN-Hotspots
- Gepflegte Sanitäre Anlagen
- Information und Service vom ersten bis zum letzten Tag.
All das und noch viele weitere fabelhafte Annehmlichkeiten werden durch Ihren Beitrag, der ausschließlich für touristische Zwecke eingesetzt werden darf, erst möglich.
Vielen Dank für Ihren Gästebeitrag!
Übrigens: Um die Zahlung Ihres Gästebeitrages brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen. Denn bei jedem Kauf eines Hin- und Rückfahrtickets (Onlinebuchung, Urlaubsservice, Automat, Fahrkartenschalter) wird der Betrag automatisch beglichen. Bahnreisende können den Gästebeitrag unter Vorlage der Fahrkarte in der Tourist-Information „Kogge“ entrichten.
Projekte und Einrichtungen
Hier profitieren Sie von der Entrichtung Ihres Gästebeitrags
Höhe des Gästebeitrags
Gästebeitrag
Saison | Erwachsene | Kinder (6-14 J.) |
---|---|---|
Hauptsaison 15.03. - 31.10. | 5,00 € / pro Nacht | 2,10 € / pro Nacht |
Nebensaison 01.11. - 14.03. | 2,00 € / pro Nacht | 0,80 € / pro Nacht |
Jahresgästebeitrag
Erwachsene | Kinder (6-14 J.) | |
---|---|---|
Jahresgästebeitrag | 150,00 € | 63,00 € |
Befreiungen
Von der Zahlung des Gästebeitrags befreit sind u.a.
- Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres
- Schwerbehinderte, deren Grad der Behinderung 100 v.H. beträgt
- Die erste Begleitperson von Schwerbehinderten, die lt. amtlichem Ausweis völlig auf ständige Begleitung angewiesen sind.
Weitere Informationen finden Sie in der Gästebeitragssatzung (s.u.)
Download
Aktuelle Gästebeitragssatzung
Gästebeitragssatzung ab 01.01.2022 (Lesefassung)
pdf (27.17 KB)Informations-Flyer zum Gästebeitrag
pdf (1.13 MB)
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