Carsharing
Küstenstromer
- umweltschonend
- direkt am Fähranleger Neuharlingersiel
Küstenstromer
Nicht nur für Insulaner - unser Carsharing-Angebot am Hafen Neuharlingersiel richtet sich an alle, die umweltschonend unterwegs sein möchten.
Carsharing entlastet die Umwelt, schont den Geldbeutel,spart Ressourcen und leistet einen wichtigen Beitrag zur Energiewende im Verkehr – vor allem, wenn das Angebot aus Elektroautos besteht. Schafft man das eigene Auto ab und nutzt stattdessen ein Carsharing-Angebot, lassen sich Kosten von bis zu € 300,- monatlich einsparen. Nutzt man zudem ein Carsharing-Angebot mit Elektroautos, werden zusätzlich ca. 15 kg CO2 pro 100 km im Vergleich zu einem Verbrennungsmotor eingespart. Sowohl unsere Ladesäulen, als auch die Partnerladesäulen werden mit Ökostrom betrieben.
Wir bieten Ihnen drei Volkswagen ID3 Pro Performance zur Miete an. Im Mietpreis inbegriffen ist eine Strom-Flatrate, mit der Sie an vielen öffentlichen Ladesäulen kostenlos laden können.
Volkswagen ID.3 Pro Performance
Ab dem 1. November ergänzt die NSB in einer Testphase ihre Carsharingflotte mit einem Kooperationsfahrzeug derNV-Versicherungen. Der Citroen E-Berlingo ist ideal für einen Großeinkauf am Festland, für den Weg zum Baumarkt o.ä. Der Wagen mit Automatikgetriebe steht für die Küstenstromer-Nutzer*innen am Gebäude der NV Versicherungen in Neuharlingersiel bereit.
Vertragsabschluss sowie Schlüsselausgabe erfolgen über das Hafenteam in Neuharlingersiel. Das E-Auto muss dann bei den NV-Versicherungen (Ostfriesenstraße 1, 26427 Neuharlingersiel) abgeholt und wieder dorthin zurückgebracht werden. Der E-Berlingo kann für 47€/Tag inkl. Strom-Flatrate an Samstagen und Sonntagen sowie an Heiligabend und Silvester über das Küstenstromer-Portal gebucht werden. Die Testphase läuft vorerst bis Ende 2024.
rund ums Carsharing
Zum Küstenstromer
Falls Ihre Frage hier nicht beantwortet werden kann, hilft Ihnen unser Service Team-gern weiter.
E-Mail: carsharing@spiekeroog.de - Telefon: 04976 / 91 93 101
Gehen Sie in unsere Onlinebuchung und folgen dann den Schritten in der Buchungsmaske. Nach Abschluss der Buchung erhalten Sie per E-Mail eine Reservierungsbestätigung, die Sie bitte bei der Abholung vorzeigen (zusammen mit Führerschein und Personalausweis). Die Abholung erfolgt am Hafen Neuharlingersiel während der Öffnungszeiten des Fahrkartenschalters. Diese sind täglich eine Stunde vor Abfahrt der Fähre geöffnet. Wenden Sie sich bitte direkt an den Fahrkartenschalter oder die Mitarbeiter im Gepäckservice draußen. Bitte beachten Sie dabei, dass die Mitarbeiter erst die Gepäckcontainer entladen müssen. Die Rückgabe des Autos erfolgt ebenfalls am Hafen Neuharlingersiel. Bitte stellen Sie das Fahrzeug auf dem gekennzeichneten Parkplatz ab und stecken Sie das Ladekabel ein. Bitte beachten Sie, dass die Autos bis spätestens 24 Uhr wieder an die Ladesäule angeschlossen werden müssen, um eine ausreichende Ladezeit zu gewährleisten. Das Auto muss in einem sauberen Zustand zurückgegeben werden, andernfalls erheben wir eine Reinigungspauschale.
Die Autos stehen direkt am Fährhaus am Hafen Neuharlingersiel
Das Auto kann zu den Öffnungszeiten des Fahrkartenschalters (geöffnet ab 1 Stunde vor Abfahrt des Schiffes) sowie bei Ankunft des Schiffes durch Kontaktaufnahme zum Festmacher abgeholt werden. Den jeweils aktuellen Fahrplan finden Sie hier.
Das Auto muss am Abgabetag spätestens um 24 Uhr wieder abgestellt und an der Ladesäule angeschlossen sein, damit eine ausreichende Ladezeit für den nächsten Kunden gewährleistet werden kann.
Die Autos haben feste Stellplätze am Hafen Neuharlingersiel. Bitte stellen Sie die Autos nur auf den dafür vorgesehenen Parkplätzen ab. Bei Rückgabe bitte das Ladekabel einstecken und den Ladevorgang starten, damit auch der nächste Nutzer in ein vollgeladenes Auto einsteigen kann.
Den Autoschlüssel erhalten Sie zu den Öffnungszeiten des Fahrkartenschalters Neuharlingersiel (der Schalter ist ab 1 Stunde vor Abfahrt des Schiffes geöffnet) sowie bei Ankunft des Schiffes durch Kontaktaufnahme zum Festmacher.
Bei Abholung des Autos müssen Sie Ihren Führerschein und Ihren Personalausweis vorzeigen.
Ja, in den Autos sind die Rückbänke umklappbar.
Nein, Kindersitze sind nicht zu mieten, es müssen eigene mitgebracht werden. ISOFIX ist in den Autos vorhanden.
Ja, wenn die Autos laut Buchungssystem verfügbar sind, können sie auch für mehrere Tage gemietet werden. Bitte beachten Sie auch hier, dass das Auto am Abgabetag bis spätestens 24 Uhr wieder abgestellt und an der Ladesäule angeschlossen sein muss.
Die Autos haben Ganzjahres- bzw. so genannte All-Wetter-Reifen.
Mit unseren Carsharing-Autos dürfen Sie Fahrten ins europäische Ausland unternehmen. Unsere Tankkarte ist jedoch ausschließlich für das Laden in Deutschland vorgesehen.
Ja, die Autos verfügen über eingebaute Navigationsgeräte.
Im Auto befindet sich eine Ladekarte der EWEgo. Damit können die Ladesäulen von der EWE sowie von deren Partnern freigeschaltet werden. Die Standorte der Ladesäulen können Sie in der App Punktladung sehen.
Der Ladevorgang hängt von mehreren Faktoren ab: z. B. wie leer die Batterie ist und wieviel Leistung die jeweilige Ladesäule hat. Aber sobald Sie das Auto mit der Ladesäule per Ladekabel verbunden haben und der Ladeprozess begonnen hat, zeigt das Auto im Display die nötige Zeit bis zum vollgeladenen Zustand an.
Die Navigationsgeräte der Autos können Ladesäulen anzeigen. Je nach Wunsch und Bedienung können Ladesäulen in einem bestimmten Umkreis oder z.B. am Zielort angezeigt und als Ziel übernommen werden. Zusätzlich können Standorte von Ladesäulen in der App Punktladung angezeigt werden.
Eine gute Übersicht an Ladepunkten ist auch unter https://www.goingelectric.de/stromtankstellen/ zu finden. Dort kann man auch seine Reise planen und entsprechend der Autoparameter seine Ladestopps anzeigen lassen.
Mit einer Taste im Cockpit kann die Klappe vorne am Auto geöffnet werden. Dort das eine Ende des Ladekabels einstecken und das andere Ende in die Ladesäule bzw. die Wallbox stecken. Nun die Ladesäule freischalten und der Ladevorgang beginnt.
Mit der Ladekarte der EWEgo werden auch die Wallboxen im Hafen Neuharlingersiel freigeschaltet. Die Ladekarte vor das RFID Symbol halten.
Im Auto befindet sich eine Ladekarte der EWEgo. Diese Karte vor das RFID Symbol der jeweiligen Ladesäule halten. Im Display der Ladesäule ist abzulesen, welcher der beiden Ladepunkte einer Säule nun freigeschaltet ist.
Ja, die Autos können auch bei Regen laden. Sowohl Kabel als auch Stecker sind ausreichend gesichert.
Sollten Sie mit einem unserer Carsharing-Autos in einen Unfall verwickelt sein, so ist es ratsam die Polizei zu rufen und den Unfall aufnehmen zu lassen. Dies ist wichtig, um die Unfallschuld feststellen zu können und auch spätere Schadenersatzleistungen gegenüber der Versicherung geltend zu machen.
Im Falle einer Panne mit einem unserer Carsharing-Autos ist die jeweilige Service-Hotline des Autoherstellers anzurufen. Die Nummer der Service-Hotline ist im Handschuhfach zu finden und 24/7 erreichbar.
Nein, Elektroautos dürfen generell nicht abgeschleppt werden. Bitte rufen Sie die jeweilige Service-Hotline des Autoherstellers an. Die Nummer der Service-Hotline ist im Handschuhfach zu finden und 24/7 erreichbar.
Die NSB unterhält für alle Fahrzeuge eine Haftpflicht- und Kaskoversicherung. Die Versicherungsbedingungen können zu den regulären Öffnungszeiten am Fahrkartenschalter in Neuharlingersiel oder hier eingesehen werden. Im Falle eines Teil- bzw. Vollkaskoschadens hat der Kunde die im Mietvertrag vereinbarte Selbstbeteiligung von 300,- Euro an die NSB zu zahlen.
Bitte beachten Sie hierzu auch folgenden Absatz aus unseren AGB: Verstößt der Kunde gegen die Versicherungsbedingungen und führt dies zur Leistungsfreiheit des Versicherers, hat der Kunde der NSB den daraus resultierenden Schaden vollständig zu ersetzen. Seine Haftung ist in einem solchen Fall nicht auf die Selbstbeteiligung beschränkt. Bei vorsätzlicher Herbeiführung des Schadenfalles entfällt der Haftpflicht- und Kaskoversicherungsschutz vollständig. Bei grob fahrlässiger Herbeiführung eines Schadensfalles richtet sich die Haftung des Teilnehmers gegenüber der NSB nach den Maßgaben des § 81 Abs. 2 VVG. Danach kann die Versicherung die Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Kunden entsprechenden Verhältnis kürzen.
Nein, es besteht keine Insassenunfallversicherung.
Umbuchen können Sie nur, indem Sie die bereits getätigte Buchung stornieren und neu buchen. Eine kostenfreie Stornierung der Fahrt ist nur bis einen Tag vor dem Leistungstag bis 12.00 Uhr möglich. Wird die Fahrt am Tag vor dem Leistungstag nach 12.00 Uhr storniert, berechnet die NSB einen Tagesmietsatz der gebuchten Fahrzeugkategorie.
für Nachhaltigkeit und Umweltschutz